Vereinsdokumente

Vereinssatzung

Die vollständige Satzung von HDD Charity e.V. vom 15. November 2025.

Anerkannt Gemeinnützig

Vom Finanzamt Bensheim bestätigt

Eingetragener Verein

Amtsgericht Darmstadt, VR 85132

Steuerbegünstigt

Steuernummer: 005 250 55741

Sitz in Deutschland

Viernheim, Hessen

Spendenbescheinigung

Steuerlich absetzbar

Deine Spende ist steuerlich absetzbar. Du erhältst automatisch eine Spendenbescheinigung.

Präambel

In einer Welt, in der viele Menschen unter unzureichenden Lebensbedingungen, fehlendem Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sauberen Lebensgrundlagen leiden, sieht sich HDD Charity e.V. der Aufgabe verpflichtet, diesen Notlagen entgegenzuwirken.

Unsere Mission ist es, nachhaltig und solidarisch zur Verbesserung des Lebensstandards in benachteiligten Regionen beizutragen und jenen eine Stimme zu geben, die oft ungehört bleiben.

HDD Charity e.V. handelt aus der Überzeugung, dass jedes menschliche Leben wertvoll ist und die Würde eines jeden Menschen geachtet und gefördert werden muss. Im Geist der Nächstenliebe und Solidarität verfolgen wir das Ziel, durch gezielte Hilfsprojekte eine gerechtere Welt zu schaffen, in der alle Menschen Zugang zu Gesundheit, Bildung und Sicherheit haben.

Gemeinsam für eine Zukunft voller Hoffnung – dafür steht HDD Charity e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen HDD Charity e.V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Viernheim.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

Der Verein mit Sitz in Mannheimer Str. 5, 68519 Viernheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist:

Öffentliches Gesundheitswesen

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege

Jugendhilfe

Förderung der Jugendhilfe

Bildung

Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe

Entwicklungszusammenarbeit

Förderung der Entwicklungszusammenarbeit

Umweltschutz

Förderung des Natur- und Umweltschutzes sowie des Landschaftsschutzes

Religion

Förderung der Religion

Hilfe für Verfolgte & Flüchtlinge

Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Vertriebene

Mildtätige Zwecke

Unterstützung bedürftiger Menschen in Not

Der Vereinszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen im In- und Ausland verwirklicht:

Medizinische Versorgung

  • Errichtung, Betrieb und Sanierung von Krankenhäusern und Gesundheitszentren
  • Bereitstellung von Medikamenten und medizinischen Geräten

Bildung und Ausbildung

  • Aufbau und Betrieb von Schulen, Kindertagesstätten und Berufsbildungsstätten
  • Vergabe von Stipendien an Waisenkinder

Infrastruktur

  • Wasseraufbereitungsanlagen, Kläranlagen und Kanalisationssysteme
  • Errichtung und Unterstützung weiterer Gebäude im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

Umweltschutz

  • Reinigung und Pflege von Meeren, Flüssen, Stränden, Wäldern und Städten
  • Errichtung und Betrieb von Recyclinganlagen

Wohlfahrt

  • Bau von Brunnen zur Wasserversorgung
  • Errichtung und Betreuung von Waisen- und Kinderheimen
  • Unterstützung von Obdachlosen durch gezielte Hilfsprogramme

Religiöse Förderung

  • Errichtung und Betrieb von Gotteshäusern
  • Förderung interreligiöser und kultureller Begegnungsstätten

§3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§9 Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  5. Der 1. Vorsitzende ist einzeln handlungsbefugt. Der stellvertretende Vorsitzende ist ausschließlich mit schriftlichem Einverständnis des 1. Vorsitzenden alleine handlungsbefugt.

§11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die in §2 genannten Zwecke.

§12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Gründungsdatum

15. November 2025, Viernheim

Gründungsmitglieder

Abdirahin Farah, Maruf Hussein Mame, Jasmin Fatow-Mame, Hüseyin Sönmez, Faarah Abdilweli Mohamed Warsame, Murayad Mohamed Shire, Fidow Abdulgadir Araye